Leistungen

Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen des Brandschutzbüros Stephan Kronenfeld.

Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte

BSK bietet das Erstellen von baurechtlich erforderlichen Brandschutznachweisen gemäß § 11 Bauvorlagenverordnung M-V für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 an. Für Gebäude der Gebäudeklasse 5, für Sonderbauten sowie für Mittel- und Großgaragen wird die Erstellung des Brandschutznachweises in Form eines schutz­ziel-orientierten und auf den konkreten Einzelfall bezogenen Brandschutzkon­zeptes angeboten. In beiden Fällen gehören qualifizierte Brandschutzpläne sowie eine fachliche Bewertung von Abweichungen nach § 67 der Landesbauordnung M-V oder Erleichterungen im Sinne des § 51 Landesbauordnung M-V (bzw. der Bau­ordnungen anderer Bundesländer) zum Leistungsumfang. Bei Bestandsgebäuden kann eine vorherige brandschutztechnische Bestandsaufnahme vor Ort vereinbart werden.

Brandschutznachweis Brandschutznachweis

Brandschutztechnische Baubegleitung

Durch das Büro BSK wird nach Erteilung der Baugenehmigung eine brandschutztech­nische Baubegleitung bis zur Innutzungnahme des Gebäudes angeboten. Ziel hierbei ist es – insbesondere bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 – nach Fertigstellung des Gebäu­des die generelle Übereinstimmung mit dem erstellten und genehmigten Brandschutznachweis zu bescheinigen.

Brandschutztechnische Baubegleitung

Brandschutzordnung

Das Leistungsangebot von BSK umfasst bei Bedarf auch das Erstellen einer objektbezogenen Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A (Aushang), B (Allgemeine Festlegungen) sowie C (Festlegungen für Personen mit besonderen Aufgaben).

Brandschutzordnung

Bedarfsermittlung Handfeuerlöscher

BSK übernimmt für Sie gerne die Ermittlung des Bedarfes an Handfeuerlöschern, die z. B. in einem als Arbeitsstätte genutzten Gebäude entsprechend der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) erforderlich sind. Hierbei werden anhand zur Verfügung gestellter aktueller Grundrisse auf Wunsch auch Vorschläge hinsichtlich einer zweckmäßigen Verteilung und Positionierung der Feuerlöscher unterbreitet.

Handfeuerlöscher

Flucht- & Rettungspläne

Durch das Büro BSK wird das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 angeboten. Sofern es sich um eine Arbeitsstätte handelt, werden hierbei die Vorgaben der ASR A2.3 mit berücksichtigt.

Fluchtpläne

Feuerwehrpläne

Auch Feuerwehrpläne nach DIN 14095 können durch das Büro BSK erstellt werden. Hierbei erfolgt in jedem Fall eine Bestandsaufnahme vor Ort sowie eine Abstimmung des Plan-Entwurfes mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder der örtlich zuständigen Feuerwehr.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrlaufkarten

BSK bietet die Erstellung von objektbezogenen Laufkarten für die Feuerwehr an. Hierbei finden die Vorgaben der DIN 14675 Berücksichtigung. Vor Auslieferung der Feuerwehrlaufkarten erfolgt eine Plausibilitätsprüfung vor Ort.

Feuerwehrlaufkarten

Brandschutztechnische Beratung

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Bewertung eines einzelnen brandschutztechnischen Problems. Bei Bedarf erstellen wir für Sie in diesem Zusammenhang eine fundierte brandschutztechnische Stellungnahme zur Vorlage bei Behörden oder sonstigen Prüfinstanzen. Dies gilt auch für die Bewertung brandschutztechnischer Fragestellungen in Zusammenhang mit einer nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung erforderlichen Gefährdungsbeurteilung innerhalb einer Arbeitsstätte. Bei Bedarf beraten wir nicht nur Betreiber einer Arbeitsstätte, sondern natürlich gerne auch Bauherren, Gebäudeeigentümer, Nutzer sowie Hausverwaltungen zu allen Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes.

Brandschutzberatung